Bezirksverein für soziale Rechtspflege Villingen-Schwenningen

Unsere Tätigkeitsfelder

Im Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Villingen setzen wir uns täglich in verschiedenen Bereichen ein, um Menschen zu unterstützen und Kriminalität vorzubeugen.

Hier finden Sie einen Überblick über unsere Kernprojekte und wie sie dazu beitragen, positive Veränderungen in unserer Gemeinschaft zu schaffen.

Ambulante Beratungsstelle

Wir unterstützen Haftentlasse und Angehörige bei:

  • Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
  • Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen
  • Wohnungs- und Zimmersuche
  • allgemeine Beratung (z.B. bei der Neuordnung der Beziehungen zum sozialen Umfeld,
    auch für Strafunmündige und deren Eltern)
  • finanzielle Hilfen (Überbrückungshilfen)
  • Schuldenregulierung inclusive Verbraucher-Insolvenz-Verfahren
  • zinslose Darlehen
  • Haftkontakte
  • Entlassungsvorbereitung
  • Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten
  • Freizeitgestaltung
  • Beratung in Vollzugsanstalten der Region

     

    Wohnheim und Wohngemeinschaft

    Das Wohnheim steht Männern und Frauen zur Verfügung die nach der Haftentlassung, aufgrund sozialer Schwierigkeiten und in schwierigen Lebenslagen einen besonderen Hilfebedarf nach § 67ff SGB XII aufweisen.

    Sieben Zimmer, verteilt auf zwei Wohngemeinschaften mit gesamt 11 Plätzen können in der Friedrichstraße 8 genutzt werden.

     

    Unser Leistungsangebot:

    Beratung und Betreuung als Hilfe zur Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten in Form von Einzelberatung, Einzelbetreuung und Betreutes Wohnen.

     

    Rechtsgrundlagen:

    § 67 f. SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten)

    Ziel ist, die Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder verhindern.

    Das ist besonders der Fall bei Menschen ohne eigene Wohnung, bei fehlender wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei Straffälligen und nach der Haftentlassung.

    Der Einzelne soll befähigt werden durch Beratung und Anleitung ein normales, subjektiv zufriedenes, selbst organisiertes Leben in einer eigenen Wohnung, mit eigenem hinreichendem Einkommen, mit einer regelmäßigen Beschäftigung im Rahmen der gesetzlichen Normen zu führen.

     

    Die sozialpädagogische Begleitung umfasst Hilfestellung wie:

    • Wohnen
    • Arbeit/Ausbildung
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Tagesstrukturierung
    • Freizeitgestaltung / Geldverwaltung
    • Vermittlung und Begleitung zu Behörden und Kooperationspartnern wie Arbeitsamt, Sozialamt, Drogenberatung etc.
    • aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche
    • Schuldenregulierung
    • Krisenintervention

     

    Die Voraussetzung für eine Bewerbung um einen Wohnheimplatz sind:

    • Inhaftierung

    • mind. 18 Jahre alt

    • Wohnsitz vor der Inhaftierung innerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises

    • Eigenmotivation zur Wiedereingliederung

    Projekt „Schwitzen statt Sitzen“

    Junge Männer bei gemeinnütziger Arbeit im Projekt "Schwitzen statt Sitzen"

    Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit:

    Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg setzt seit 2008 flächendeckend das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ in ganz Baden-Württemberg um.

    Ziel des Projekts ist es, Straffällige in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln und dadurch Haftstrafen zu vermeiden.

    Die Straffälligen bleiben in ihrem sozialen Umfeld und können durch ihre eigene Arbeit eine Inhaftierung vermeiden. Die Klienten werden durch ein Erstgespräch begleitet, erhalten eine Tilgungsberatung, bekommen Unterstützung bei der Vermittlung der Arbeitsstelle und auch die Überwachung der Arbeitsleistung wird von sozialpädagogischen Fachkräften geleistet.

     

    Gemeinnützige Arbeit wird abgeleistet: 

    • auf Antrag eines Verurteilten zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen
    • bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe
    • im Rahmen von Bewährungsauflagen
    • bei Verfahrenseinstellungen

     

    Ziel dieses Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen. 

    • Für die Einsatzstellen: eine zusätzliche Arbeitskraft und eine helfende Hand
    • Für die Klienten: Haftvermeidung und Hilfe zur Resozialisierung
    • Für das Land Baden-Württemberg: Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
    • Für die Gesellschaft: Opferschutz durch Resozialisierung und eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

     

    Wichtige Informationen für Einsatzstellen:

    Die Einsatzstellen entscheiden letztendlich über einen Einsatz der Klienten. Es entstehen keine Kosten für die Einsatzstellen.

    Bei Arbeits-und Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Wird während der Beschäftigung ein Schaden verursacht, so gelten wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis die allgemeinen Haftungsbestimmungen. Während des gesamten Zeitraums des Einsatzes stehen die Vermittlungsstellen in den Mitgliedsvereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    An folgende Beratungsstellen können Sie sich wenden, falls Sie gemeinnützige Arbeit zu verrichten oder eine Einsatzstelle anzubieten haben. Für die Abwicklung sorgt eine Steuerungsgruppe mit je einem Vertreter aus den drei Dachverbänden.

     

    Weiterführende Informationen auf der Website des Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg.

    Vermittlungsstellen Gemeinnützige Arbeit

    Nachsorgeprojekt „Chance“

    Nachsorge für Straffällige

    Ziel des Projekts ist, durch eine besonders intensive Betreuung im Übergang vom Vollzug in die Freiheit die Resozialisierungschancen zu verbessern.

    Das im März 2008 in der DBH-Reihe Materialien Nr. 60 erschienene Qualitäts-Handbuch beschreibt Intention und Arbeitsabläufe: Nachsorgeprojekt Chance – kein „Entlassungsloch“ für Strafentlassene

    Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem DPWV-Landesverband Baden-Württemberg und dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg hat mit 22 Mitgliedsvereinen die Durchführung dieses Projekts als Dienstleister übernommen. Mit ihren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern stellen ihre Mitglieder die Nachsorgekräfte.

     

    Ziel:

    Reduzierung der Rückfallgefahr durch Stabilisierung der Lebensumstände gerade im schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit. Nachsorgekräfte gewährleisten an dieser Nahtstelle eine besonders intensive Betreuung.

     

    Zielgruppe:

     Zielgruppe sind Strafentlassene mit Endstrafe und vorzeitig Entlassene ohne Bewährungshelfer, bei denen eine drei- bis sechsmonatige Betreuung im Übergang vom Vollzug zur Freiheit Erfolg versprechend ist.

    Konzept:

    Ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter der Vereine als persönlicher Begleiter des Gefangenen nehmen bereits im Strafvollzug Kontakt zum Gefangenen auf. Sie begleiten und helfen bei den Entlassungsvorbereitungen (Wohnungs- und Arbeitssuche u.a.).

    Sie kommen aus der Nähe des Wohnorts des Entlassenen und sind dort sein erster Ansprechpartner. Sie leisten Krisenintervention und vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen (Sucht, Schuldenregulierung u.a.), Therapeuten oder Trainingskurse weiter. Die Integration des Straffälligen ins Gemeinwesen und die Anbindung ans örtliche Hilfesystem dient der Resozialisierung.

    Nähere Informationen über das Projekt bietet die Internetseite des Badischen Landesverbandes.

    Flyer "Nachsorgeprojekt Chance"

     

     

    Eltern-Kindprojekt

    Ein Präventionsprogramm für Kinder straffälliger Eltern.

     

    Geben Sie Ihrem Kind eine Chance!

    Die Inhaftierung eines Elternteils ist für jedes Kind furchtbar. Nicht minder die Überbrückung eines langen Strafvollzuges. Und wenn Vater oder Mutter nach der Entlassung in die Familie zurückkehrt, ist nichts wie früher. In diesen Krisen brauchen die Kinder und die Eltern Hilfe von außen, um mit der Situation klarzukommen.  Sie erhalten Unterstützung von speziell geschulten Mitarbeiter/innen aus Vereinen der freien Straffälligenhilfe. Die Unterstützung kann während der Inhaftierung und zur Wiedereingliederung nach Haft in Anspruch genommen werden.

    Die Kinder sind durch die Inhaftierung eines Elternteils stark belastet. Neben den finanziellen und sozialen Nachteilen haben sie mit Schuld-und Schamgefühlen zu kämpfen. Die psychische Belastung ist groß. Das Projekt hilft, diese Auswirkungen auf die Kinder zu mildern.

    Seit 2010 wird das Eltern-Kind-Projekt in Baden-Württemberg angeboten. Projektträger ist der Verein Chance. Mit der Umsetzung wurde das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR beauftragt. Durch die Vereine der Straffälligenhilfe ist eine landesweite Umsetzung des Projekts sichergestellt. Das Angebot findet bei Betroffenen großen Anklang.  Die Wirksamkeit wurde durch eine Evaluation der Kinder-und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Ulm bestätigt.

     

    Wer kann Hilfen in Anspruch nehmen:

    • Kinder von Inhaftierten
    • Partner von Inhaftierten
    • Gefangene in BW, die die Beziehung zu ihrem Kind verbessern möchten

    Ziel dieses Projekts:

    Die Hilfen des Projekts umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung, vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Hierbei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Weitere Ziele sind:

     

    • Die Stärkung des Kindes im Umgang mit der besonderen Situation
    • Die Hilfestellung bei Besuchen in Haft
    • Hilfen zur Sicherung der finanziellen Existenz nach Inhaftierung des Elternteils

     

    Die Ansprechpartner für das Eltern-Kind-Projekt sind der Sozialdienst, die Mitarbeiter der JVA oder der Verein am nächsten Wohnort des Kindes.

    Weiterführende Informationen auf der Website des Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

    Flyer "Eltern-Kind-Projekt"

     

     

    Verkehrserziehungskurs
    für Jugendliche und Heranwachsende

    Zielgruppe:

    Verkehrsauffällige Jugendliche und Heranwachsende mit der gerichtlichen Auflage zur Teilnahme 

     

    Ziele: 

    • Auseinandersetzung mit dem persönlichen Fehlverhalten, 
    • Erkennen, einschätzen und vermeiden von Fehlverhalten im Straßenverkehr, 
    • Beurteilen von Situationen im allgemeinen Verkehrsablauf, einschließlich des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer, 
    • Verkehrs- und umweltgerechtes Verhalten 
    • Abbau von Vorurteilen gegenüber anderen Personen bzw. Gruppen, 
    • Erkennen von und Verhalten in Notfallsituationen im Straßenverkehr.

    Sozialer Trainingskurs

    Ziele

    • Die soziale Gruppenarbeit mit gefährdeten jungen
      Menschen hat die Steigerung der sozialen Kompetenz
      in jeder Hinsicht zum Ziel
    • Auseinandersetzung mit problematischem
      Sozialverhalten und der Straftat
    • Reflexion des eigenen Verhaltens
    • Einübung von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
    • Stärkung der Frustrationstoleranz und des Durchhaltevermögens
    • Entwicklung von Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit
    • Erweiterung des Selbsthilfepotenzials
    • Lebensperspektive und Zukunftsplanung
    • Transfer des Gelernten und der gemachten
      Erfahrung im Alltag

    Der Soziale Trainingskurs ist eine ambulante gruppenpädagogische Maßnahme für jugendliche und heranwachsende Straftäter im Alter von 14 Jahren bis 21 Jahren, die durch sozial unerwünschte Verhaltensweisen (wie z.B. Schlägereien, Diebstähle, Mobbing, Sachbeschädigung usw.), aufgefallen sind.

    Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, durch soziales Lernen in der Gruppe, unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfes, Hilfe bei der Überwindung von Verhaltensproblemen zu erhalten und den Erwerb sozialer Kompetenzen auszubauen.

    Gewalt-Sensibilisierungs-Training (GST)

    Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege ist die in Villingen-Schwenningen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis zuständige Einrichtung für Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Menschen sowie deren Angehörigen.


    Er ist als „Träger der
    Jugendhilfe“ anerkannt. Seit 2016 findet in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe das Gewalt-Sensibilisierungs-Training statt.

    Ziele unseres Trainingsangebotes

    1. Erlangung von Einsicht in das eigene Verhalten
    2. Übernahme von Verantwortung für das eigene Verhalten-Tatkonfrontation
    3. Entwicklung von „Notfallprogrammen“
    4. Aufdecken und Zerschlagen von Rechtfertigungsstrategien
    5. Empathie für die Opfer entwickeln – Tatfolgekonfrontation
    6. Identitätsentwicklung
    7. Wirksame Verhaltensänderung
    8. Verzicht auf Gewalt
    9. Alternative Konfliktlösemöglichkeiten entwickeln und umsetzen
    10. Veränderung des Rollenbildes „Mann-Frau“, Beziehungsklärung
    11. Zugang zu den eigenen Schwächen und Stärken und Zugang zu Gefühlen
    12. Herausarbeiten und Entwicklung eigener Ressourcen

    Zielgruppe unseres Angebotes

    Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21Jahren 

    • die aufgrund von gerichtlichen Auflagen (Bewährungsauflagen, usw.) einen Kurs absolvieren müssen
    • die unter ihrer Aggressivität leiden
    • die auf anraten einer Beratungsstelle( Schule, Jugendamt, usw.) teilnehmen möchten
    • die ihr eigenes Verhalten hinterfragen wollen


    Zugangsmöglichkeiten zur Trainingsgruppe

    • Eigenmotivation (Selbstmelder): Anfrage beim Bezirksverein für soziale Rechtspflege
    • Fremdmotivation: Zugewiesen durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft
    • Anfragen durch Jugendamt, Schule oder Beratungseinrichtungen, Vermittlung durch Polizei, Bewährungshilfe

     

    Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn keine akute Sucht-oder Psychische Problematik besteht. 

    Täter-Opfer-Ausgleich

    Mediation zwischen Beschuldigten und Geschädigten von Straftaten als außergerichtliche Konflikt- und Schadensregulierung

    Was passiert bei einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

    In getrennten Vorgesprächen wird geklärt, ob und wie eine Schlichtung des Konfliktes möglich ist. In weiteren Gesprächen erarbeiten die Betroffenen eine für alle zufriedenstellende Lösung. Darüber treffen Geschädigter und Beschuldigter eine gemeinsame Vereinbarung. Ein Vermittler unterstützt sie dabei.

    Nach erfolgreichem TOA wird die Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht über den Ausgang informiert. Für die Justiz besteht dann die Möglichkeit, das verfahren einzustellen oder das Ergebnis bei der Bemessung des Strafmaßes zu berücksichtigen.

     

    Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
    Ihnen ist Unrecht widerfahren und  Sie wollen:

    • eine Wiedergutmachung/Schmerzensgeld erhalten?
    • „Entschuldigung“ hören?
    • den Konflikt bereinigen?
    • Ärger und Wut loswerden?
    • Angst abbauen?
    • mit der Tat abschließen?

     

    Mit der Unterstützung eines unabhängigen Vermittlers ist es möglich, über die Tat zu sprechen und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Es geht um Ihre Rechte und die Chance, den Konflikt zu lösen.

    Sie werden beschuldigt? Sie haben Unrecht getan und wollen:

    • Wiedergutmachung leisten?
    • Verantwortung für die Tat übernehmen?
    • erklären, wie es zu der Tat gekommen ist?
    • aktiv den weitern Verlauf mitbestimmen?
    • „reinen Tisch machen“ und mit der Tat abschließen?

     

    Ihre Beteiligung kann in einem Strafverfahren berücksichtigt werden!

     

    Die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos.

    Zeugenbegleitung

    Sie sind Opfer einer Straftat geworden und sollen als Zeuge oder Zeugin aussagen?

    Dann können Sie sich von einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder einem -begleiter helfen lassen.

    Bei diesen handelt es sich um besonders für den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte. Sie dienen als Ansprechpersonen für alle Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens und können Sie vor allem zu Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht begleiten.

    Darüber hinaus können sie Ihnen aber auch weitere Hilfen wie zum Beispiel Therapien und psychologische Beratung vermitteln.

    Psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ziel, die individuelle Belastung von Opfern zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeuge im Strafverfahren zu fördern.

    Als Opfer einer Straftat haben Sie Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Sie müssen die dafür entstehenden Kosten in der Regel selbst tragen.
    Nur wenn das zuständige Gericht Ihnen eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise einen -begleiter beiordnet, entstehen Ihnen keine Kosten.

    Einen Anspruch auf eine solche Beiordnung haben Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind.

    Unter Umständen können auch Erwachsene, die Opfer von schweren Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise einen -begleiter beigeordnet bekommen, ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, deren Angehörige/r durch eine rechtswidirge Tat getötet wurde.

    Um als Erwachsener eine Beiordnung zu bekommen, muss eine besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers vorliegen. Dies ist beispielsweise in der Regel der Fall bei

    • Personen mit einer Behinderung,
    • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,
    • Betroffenen von Sexualstraftaten,
    • Betroffenen von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking),
    • Betroffenen von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität und
    • Betroffenen von Menschenhandel.

    Projekt „Gewaltfrei Leben“

    Das Angebot richtet sich an Männer, die in Konfliktsituationen zu häuslicher Gewalt neigen.

    In Kooperation mit der Polizei im Schwarzwald-Baar-Kreis und verschiedenen anderen Beratungsstellen bieten wir Gespräche und Beratung.

    In Absprache mit der Polizei ist in akuten Krisenfällen auch eine kurzfristige Unterbringung in unserem Wohnheim möglich um eine Konflikt-Situation schnell und unbürokratisch zu entschärfen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind bereit, Ihre Situation zu verändern
    • Sie arbeiten aktiv mit.
    • Sie stehen nicht unter Drogen-oder Alkoholeinfluss
    • Sie leiden nicht an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung.

    Gerne beraten wir Sie auch ohne akute Krise.